Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Gesetzliche Erben Schenefeld, Anwaltskanzlei nahe Wedel, Dauertestamentsvollstreckung nahe Reinbek, Erbschaftssteuer nahe Glinde, Enterbung Hamburg, Teilungsanordnung nahe Pinneberg, Vorsorgevollmacht Geesthacht, Erbvertrag nahe Stade, Testamentsformen Finkenwerder, Ausgleich Pflegeleistungen Hamburg