Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Lebensversicherung Erbe Quickborn

a.) Lebensversicherungen

Auszahlungen von Lebensversicherungen im Todesfall erfolgen grundsätzlich an den im Versicherungsvertrag angegebenen Bezugsberechtigten. Ist dies der Erblasser selbst, wird die Versicherungssumme an dessen - gesetzliche oder testamentarische - Erben ausgezahlt; ist dagegen eine bestimmte Person benannt, erhält diese die Summe, auch wenn sie nicht Erbe wird.

Zu beachten ist jedoch, dass die Lebensversicherungssumme bei der Erbschaftssteuer angesetzt wird, auch wenn eine andere Person als Bezugsberechtigter eingesetzt wird; dies gilt jedoch nicht, wenn der eigentlich Begünstigte selbst den Vertrag abgeschlossen hat (z.B. die Ehefrau als Versicherungsnehmerin versichert den Tod ihres Ehemannes).

 
Anwaltskanzlei Hamburg, Alleinerbe Finkenwerder, Notarieller Erbvertrag Hamburg, Testamentsvollstreckung nahe Norderstedt, Vermoegen Norderstedt, Guetergemeinschaft Norderstedt, Erbschaftssteuer nahe Geesthacht, Privatschriftliches Testament Quickborn, Dauertestamentsvollstreckung nahe Geesthacht, Ausgleich Pflegeleistungen Hamburg