Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

Anwaltskanzlei Heiko Hecht
Anwalt Erbrecht Hamburg

Tel: 040 74214695


Hafencity Hamburg, Am Kaiserkai 1
und Hamburg-Finkenwerder


Säumniszuschläge entfallen bei Aussetzung der Vollziehung

Gewährt ein Verwaltungsgericht den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines Abgabenbescheids, entfallen damit auch die bereits festgesetzten Säumniszuschläge und andere Nebenkosten.

Das Bundesverwaltungsgericht hat entschieden, dass Säumniszuschläge und Nebenkosten (Mahnkosten, Pfändungsgebühren, Auslagen) für einen Abgabenbescheid rückwirkend entfallen, wenn das Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen den Abgabenbescheid gewährt. Abgabenbescheide sind zwar grundsätzlich sofort vollziehbar, sodass bei Nichtzahlung automatisch Säumniszuschläge anfallen, die auch nicht dadurch entfallen, dass der Abgabenbescheid später aufgehoben oder geändert wird. Gibt aber das Verwaltungsgericht einem Eilantrag des Betroffenen auf Aussetzung der Vollziehung statt, entfällt rückwirkend die Vollziehbarkeit des Bescheides und damit entfallen auch die Säumniszuschläge.

 
[mmk]
 
Erbschaftssteuer nahe Stade, Auslandsbezug Hamburg, Berliner Testament Hamburg, Vorweggenommene Erbfolge Stade, Guetertrennung Geesthacht, Gemeinsamer Nachlass Pinneberg, Notarielles Testament Hamburg, Testamentsvollstrecker Finkenwerder, Alleinerbe Hamburg, Vorsorgevollmacht Quickborn