Anwaltskanzlei Heiko Hecht & Kollegen
Anwalt Erbrecht Hamburg

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und Hamburg-Finkenwerder


Falsch beantwortete Gesundheitsfragen gefährden Versicherungsschutz

Wer Gesundheitsfragen beim Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung falsch beantwortet und chronische oder schwerwiegende Erkrankungen verschweigt, kann nicht auf Zahlungen der Versicherung hoffen.


In seinem Antragsformular war der Versicherungsnehmer nach Erkrankungen, gesundheitlichen Beschwerden, Medikamentenkonsum und Arztbesuchen innerhalb der letzten zehn Jahre befragt worden. Entweder verneinte er entsprechende Vorkommnisse, oder erwähnte nur geringfügige Ereignisse wie eine kurze Antibiotikabehandlung. Tatsächlich war er aber in den vergangenen Jahren, oftmals über mehrere Wochen, arbeitsunfähig. Die Ursachen variierten dabei.

Nachdem er in 2011 wegen eines Rückenleidens Zahlungen von der Berufsunfähigkeitsversicherung begehrte, zog diese Erkundigungen ein. Bei diesen kam die verheimlichte Krankengeschichte ans Licht, weshalb die Versicherung die Anfechtung des Vertrages erklärte und vor Gericht ihre Zahlungsweigerung erfolgreich verteidigte.

In dem der Versicherungsnehmer das Vorliegen der schweren und chronischen Vorerkrankungen verschwieg, täuschte er die Versicherung über seinen Gesundheitszustand. Das er sich auf eine fehlende Erinnerung an die Erkrankungen berief, änderte nach Auffassung des Gerichts hieran nichts. Es liege auf der Hand, dass die Versicherung den Vertrag bei Kenntnis über die gesundheitliche Vorgeschichte nicht, oder zumindest nicht so, abgeschlossen hätte. Dementsprechend war das Begehren der Versicherung auf Anfechtung des Vertrages und Zahlungsverweigerung gerechtfertigt.
 
Oberlandesgericht Kassel, Urteil OLG KS 12 U 140 12 vom 05.02.2013
Normen: § 123 I BGB, § 22 VVG
[bns]
 
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